Lexikon für das Schornsteinfegerhandwerk

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1. BImSchV
1. BImSchV ist die Abkürzung für:
"Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen)"
(gemäß Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV-))

Abbrand
Abbrand ist die Abnahme der Brennstoffmenge während der Verbrennung.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)

Abgas
Abgas ist das den Abgasstutzen der Feuerstätte verlassende Verbrennungsgas.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)

Abgas-Absperrvorrichtung
Die Abgas-Absperrvorrichtung ist eine thermisch gesteuerte oder mechanisch betätigte Abgasklappe im Abgasweg, die bei Betrieb der Gasfeuerstätten geöffnet, sonst aber geschlossen ist.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Abgas-Drosselvorrichtung
Die Abgas-Drosselvorrichtung ist eine im Verbindungsstück oder Abgasstutzen angeordnete Einrichtung, die den Strömungswiderstand des Abgasweges erhöht.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Abgasanlage
Die Abgasanlage ist eine Einrichtung zum Abführen der Abgase von Gasfeuerstätten ins Freie. Sie besteht z. B. aus:
dem Verbindungsstück (Abgasrohr) und Schornstein oder,
einer Abgasleitung und ggf. dem zugehörigen hinterlüfteten Schacht.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Abgasanlagen
Anlagen, wie Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück oder Luft-Abgas-System für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten zu den Abgasanlagen zählen auch Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase ortsfester Verbrennungsmotoren, soweit sie der Beheizung oder Warmwasserversorgung von Gebäuden dienen
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)

Abgasführendes Rohr
Das abgasführende Rohr ist ein Bauteil, das die Abgase von Feuerstätten über die Schornsteinmündung ins Freie fördert.
(gemäß DIN 4133)

Abgasleitung
Leitung zur Abführung der Abgase von Feuerstätten für flüssige oder gasförmige Brennstoffe ins Freie
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)

Abgasleitung
Die Abgasleitung ist eine Leitung, in der Abgas unter Unterdruck oder unter Überdruck abgeführt wird.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Abgasventilatoren
Abgasventilatoren sind Ventilatoren einschließlich der erforderlichen Anschlüsse, die dazu beitragen, daß die notwendigen Förderdrücke zur Verfügung stehen und der Widerstandsdruck des Schornsteins überwunden wird.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)

Abgasverlust
die Differenz zwischen dem Wärmeinhalt des Abgases und der Verbrennungsluft, bezogen auf den Heizwert des Brennstoffes
(gemäß Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)

Abgaswege
Strömungsstrecken der Abgase vom Brenner bis zum Eintritt in den Schornstein bei gemischter Belegung, die Abgasleitung oder das Luft-Abgas-System
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)

Abgasüberwachungseinrichtung
Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen Normen mit "BS" (blocked safety) gekennzeichnet und ist ein zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das bei Abgasaustritt aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Abgas-Absperrvorrichtung
Die Abgas-Absperrvorrichtung ist eine thermisch gesteuerte oder mechanisch betätigte Abgasklappe im Abgasweg, die bei Betrieb der Gasfeuerstätten geöffnet, sonst aber geschlossen ist.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Abgespannter Schornstein
Ein Schornstein ist abgespannt, wenn sein Tragrohr in mindestens einer Höhenlage durch Zugglieder gehalten wird.
(gemäß DIN 4133)

Abgestützter Schornstein
Ein Schornstein ist abgestützt, wenn sein Tragrohr an mindestens einer Stelle an einem Gebäude oder an einer anderen Tragkonstruktion abgestützt ist.
(gemäß DIN 4133)

Abluft
Die Abluft ist die gesamte aus dem Aufstellraum abströmende Luft.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Absaugeanlage
Die Absaugeanlage ist eine Einrichtung zur mechanischen Abführung der Abgase. Dabei ist
das Absaugerohr das Rohr zwischen Gasfeuerstätte und Ventilator,
der Ventilator der Teil der Anlage, der die Abgase mechanisch abführt, und
das Ausblaserohr das Rohr hinter dem Ventilator.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Absperrvorrichtungen
Absperrvorrichtungen sind Bauteile in Verbindungsstücken oder in Abgasstutzen von Feuerstätten oder - bei offenen Kaminen - in deren Rauchsammlern zum Absperren des Abgasweges während der Stillstandszeit der Feuerungseinrichtung bzw.- während der Zeit, in der ein offener Kamin außer Betrieb ist.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)

Anheizeinrichtungen
Anheizeinrichtungen (Klappen oder Schieber) sind Einrichtungen, die bei der Offenstellung den Weg des Heizgases verkürzen.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)

Arbeitsplätze
Arbeitsplätze im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind Bereiche, in denen sich Beschäftigte bei Schornsteinfegerarbeiten aufhalten. Arbeitsplätze können Gänge, Laufstege, Treppen, Leitern, Dächer ebenso sein wie fest angebrachte oder bewegliche Podeste, Bühnen oder Gerüste aller Art. Verkehrswege und Arbeitsplätze können sich überschneiden.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)

Ascheraum
Der Ascheraum dient zur Aufnahme des Aschekasten und gegebenenfalls zur Führung von Verbrennungsluft unter den Rost.
(gemäß Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)

AÜE
Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen Normen mit "BS" (blocked safety) gekennzeichnet und ist ein zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das bei Abgasaustritt aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Aufenthaltsräume
Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
(gemäß Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)

Aufstellräume von Gasgeräten
Der Aufstellraum ist der Raum, in dem Gasgeräte und ggf. Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe aufgestellt sind. Er wird in Abhängigkeit der Gesamtnennwärmeleistung der darin aufgestellten Gasgeräte und weiteren Feuerstätten wie folgt unterteilt:
Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten bis 35 kW,
Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten von mehr als 35kW und aller Feuerstätten bis 50kW,
Aufstellraum bei einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten von mehr als 50kW, an die gemäß Abschnitt 5 besondere Anforderungen gestellt werden.
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung >50 kW gelten nach wie vor die bauordnungsrechtlichen Heizraumanforderungen.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Außenfugen
Die Außenfugen sind Fugen eines Raumes unmittelbar zum Freien wie Fensterfugen, Türfugen, die auch vorhanden sind bei Türen und Fenstern mit besonderer Dichtung.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Außenluft-Durchlasselement
Das Außenluft-Durchlasselement ist eine Einrichtung, die sowohl Bestandteil des Fensters oder ein zusätzliches Sonderelement sein kann. Es dient zur Belüftung von Räumen und zum gleichzeitigen Durchlaß von Außenluft für eine anteilige Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten in demselben Raum.
(gemäß Technische Regeln für Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)

Aussteigöffnungen
Aussteigöffnungen im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten sind verschließbare Öffnungen in geneigten Dachflächen.
(gemäß Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten)


Hinweis:
Die Wiedergabe der Rechtsvorschriften kann unterschiedlich interpretiert werden, aus diesem Grunde sind zu den Passagen immer die behördlichen Verwaltungsvorschriften und Kommentare hinzuzuziehen. Weiterhin möchten wir sie darauf aufmerksam machen, dass wir stets bemüht sind die aktuellsten Rechtsvorschriften zu zitieren. Eine Gewähr hierfür übernehmen wir nicht.