Lexikon für das Schornsteinfegerhandwerk
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1. BImSchV
1. BImSchV ist die Abkürzung für:
"Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen)"
(gemäß Erste Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über
Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV-))
Abbrand
Abbrand ist die Abnahme der Brennstoffmenge während der Verbrennung.
(gemäß
Kaminöfen für feste Brennstoffe - DIN 18891)
Abgas
Abgas ist das den Abgasstutzen der Feuerstätte verlassende Verbrennungsgas.
(gemäß Kaminöfen für
feste Brennstoffe - DIN 18891)
Abgas-Absperrvorrichtung
Die Abgas-Absperrvorrichtung ist eine thermisch gesteuerte oder mechanisch
betätigte Abgasklappe im Abgasweg, die bei Betrieb der Gasfeuerstätten
geöffnet, sonst aber geschlossen ist.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Abgas-Drosselvorrichtung
Die Abgas-Drosselvorrichtung ist eine im Verbindungsstück oder Abgasstutzen
angeordnete Einrichtung, die den Strömungswiderstand des Abgasweges
erhöht.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Abgasanlage
Die Abgasanlage ist eine Einrichtung zum Abführen der Abgase von
Gasfeuerstätten ins Freie. Sie besteht z. B. aus:
dem Verbindungsstück
(Abgasrohr) und Schornstein oder,
einer Abgasleitung
und ggf. dem zugehörigen hinterlüfteten Schacht.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Abgasanlagen
Anlagen, wie Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück oder Luft-Abgas-System
für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten zu den Abgasanlagen
zählen auch Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase
ortsfester Verbrennungsmotoren, soweit sie der Beheizung oder Warmwasserversorgung
von Gebäuden dienen
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung
Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Abgasführendes Rohr
Das abgasführende Rohr ist ein Bauteil, das die Abgase von Feuerstätten
über die Schornsteinmündung ins Freie fördert.
(gemäß DIN 4133)
Abgasleitung
Leitung zur Abführung der Abgase von Feuerstätten für flüssige
oder gasförmige Brennstoffe ins Freie
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung
Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Abgasleitung
Die Abgasleitung ist eine Leitung, in der Abgas unter Unterdruck oder
unter Überdruck abgeführt wird.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Abgasventilatoren
Abgasventilatoren sind Ventilatoren einschließlich der erforderlichen
Anschlüsse, die dazu beitragen, daß die notwendigen Förderdrücke
zur Verfügung stehen und der Widerstandsdruck des Schornsteins überwunden
wird.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Abgasverlust
die Differenz zwischen dem Wärmeinhalt des Abgases und der Verbrennungsluft,
bezogen auf den Heizwert des Brennstoffes
(gemäß Verordnung über
Kleinfeuerungsanlagen -1. BImSchV- vom 14. März 1997)
Abgaswege
Strömungsstrecken der Abgase vom Brenner bis zum Eintritt in den
Schornstein bei gemischter Belegung, die Abgasleitung oder das Luft-Abgas-System
(gemäß Kehr- und Überprüfungsordnung
Nordrhein-Westfalen vom 29. März 1999)
Abgasüberwachungseinrichtung
Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen
Normen mit "BS" (blocked safety) gekennzeichnet und ist ein
zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das bei Abgasaustritt
aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Abgas-Absperrvorrichtung
Die Abgas-Absperrvorrichtung ist eine thermisch gesteuerte oder mechanisch
betätigte Abgasklappe im Abgasweg, die bei Betrieb der Gasfeuerstätten
geöffnet, sonst aber geschlossen ist.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Abgespannter Schornstein
Ein Schornstein ist abgespannt, wenn sein Tragrohr in mindestens einer
Höhenlage durch Zugglieder gehalten wird.
(gemäß DIN 4133)
Abgestützter Schornstein
Ein Schornstein ist abgestützt, wenn sein Tragrohr an mindestens
einer Stelle an einem Gebäude oder an einer anderen Tragkonstruktion
abgestützt ist.
(gemäß DIN 4133)
Abluft
Die Abluft ist die gesamte aus dem Aufstellraum abströmende Luft.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Absaugeanlage
Die Absaugeanlage ist eine Einrichtung zur mechanischen Abführung
der Abgase. Dabei ist
das Absaugerohr das
Rohr zwischen Gasfeuerstätte und Ventilator,
der Ventilator der
Teil der Anlage, der die Abgase mechanisch abführt, und
das Ausblaserohr
das Rohr hinter dem Ventilator.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Absperrvorrichtungen
Absperrvorrichtungen sind Bauteile in Verbindungsstücken oder in
Abgasstutzen von Feuerstätten oder - bei offenen Kaminen - in deren
Rauchsammlern zum Absperren des Abgasweges während der Stillstandszeit
der Feuerungseinrichtung bzw.- während der Zeit, in der ein offener
Kamin außer Betrieb ist.
(gemäß DIN 18160 Teil 1)
Anheizeinrichtungen
Anheizeinrichtungen (Klappen oder Schieber) sind Einrichtungen, die bei
der Offenstellung den Weg des Heizgases verkürzen.
(gemäß Kaminöfen für
feste Brennstoffe - DIN 18891)
Arbeitsplätze
Arbeitsplätze im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten
sind Bereiche, in denen sich Beschäftigte bei Schornsteinfegerarbeiten
aufhalten. Arbeitsplätze können Gänge, Laufstege, Treppen,
Leitern, Dächer ebenso sein wie fest angebrachte oder bewegliche
Podeste, Bühnen oder Gerüste aller Art. Verkehrswege und Arbeitsplätze
können sich überschneiden.
(gemäß Sicherheitsregeln für
Schornsteinfegerarbeiten)
Ascheraum
Der Ascheraum dient zur Aufnahme des Aschekasten und gegebenenfalls zur
Führung von Verbrennungsluft unter den Rost.
(gemäß Kaminöfen für
feste Brennstoffe - DIN 18891)
AÜE
Die Abgasüberwachungseinrichtung (AÜE) wird nach europäischen
Normen mit "BS" (blocked safety) gekennzeichnet und ist ein
zu einer Gasfeuerstätte gehörendes Bauteil, das bei Abgasaustritt
aus der Strömungssicherung die Gaszufuhr selbsttätig abschaltet.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Aufenthaltsräume
Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden
Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
(gemäß Bauordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 7. März 1995)
Aufstellräume von Gasgeräten
Der Aufstellraum ist der Raum, in dem Gasgeräte und ggf. Feuerstätten
für feste oder flüssige Brennstoffe aufgestellt sind. Er wird
in Abhängigkeit der Gesamtnennwärmeleistung der darin aufgestellten
Gasgeräte und weiteren Feuerstätten wie folgt unterteilt:
Aufstellraum bei
einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten
bis 35 kW,
Aufstellraum bei
einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten
von mehr als 35kW und aller Feuerstätten bis 50kW,
Aufstellraum bei
einer Gesamtnennwärmeleistung der raumluftabhängigen Feuerstätten
von mehr als 50kW, an die gemäß Abschnitt 5 besondere Anforderungen
gestellt werden.
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Gesamtnennwärmeleistung
>50 kW gelten nach wie vor die bauordnungsrechtlichen Heizraumanforderungen.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Außenfugen
Die Außenfugen sind Fugen eines Raumes unmittelbar zum Freien wie
Fensterfugen, Türfugen, die auch vorhanden sind bei Türen und
Fenstern mit besonderer Dichtung.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Außenluft-Durchlasselement
Das Außenluft-Durchlasselement ist eine Einrichtung, die sowohl
Bestandteil des Fensters oder ein zusätzliches Sonderelement sein
kann. Es dient zur Belüftung von Räumen und zum gleichzeitigen
Durchlaß von Außenluft für eine anteilige Verbrennungsluftversorgung
von Gasgeräten in demselben Raum.
(gemäß Technische Regeln für
Gas-Installationen - DVGW-TRGI 1986/1996)
Aussteigöffnungen
Aussteigöffnungen im Sinne der Sicherheitsregeln für Schornsteinfegerarbeiten
sind verschließbare Öffnungen in geneigten Dachflächen.
(gemäß Sicherheitsregeln für
Schornsteinfegerarbeiten)
Hinweis: Die Wiedergabe
der Rechtsvorschriften kann unterschiedlich interpretiert werden, aus
diesem Grunde sind zu den Passagen immer die behördlichen Verwaltungsvorschriften
und Kommentare hinzuzuziehen. Weiterhin möchten wir sie darauf aufmerksam
machen, dass wir stets bemüht sind die aktuellsten Rechtsvorschriften
zu zitieren. Eine Gewähr hierfür übernehmen wir nicht.
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