Immissionsschutzmessungen und Abgaswegeprüfungen

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von Energie an Feuerungsanlagen hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die beinhaltet, dass der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister einmal jährlich an Öl- und Gasfeuerungsanlagen Messungen durchführt und die Abgasverluste der Feuerstätte ermittelt.

Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Ihrer Feuerungsanlage und auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung führt der Bezirksschornsteinfegermeister zudem an Ihrer Gasfeuerstätte eine Überprüfung des Abgasweges durch.

Die Überprüfung beinhaltet eine Messung des CO (Kohlenmonoxyd)-Gehaltes.

Messtermine im Jahr 2007/2008:

In den kommenden Monaten werden wir in den folgenden Ortschaften zum messen vorbeikommen:

Von September bis Dezember 2007

die Ortschaft Hohenhausen

Im Januar 2008

die Ortschaft Bentorf

Im Februar 2008

die Ortschaft Kalldorf

Im März 2008

die Ortschaften Erder und Varenholz

Im April 2008

die Ortschaft Stemmen

Im Mai 2008

die Ortschaft Langenholzhausen

Selbstverständlich werden alle Eigentümer vier bis sechs Wochen vor dem Messtermin schriftlich benachrichtigt.

Eine genaue Terminabsprache kann telefonisch erfolgen.