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Immissionsschutzmessungen und AbgaswegeprüfungenZum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von Energie an Feuerungsanlagen hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die beinhaltet, dass der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister einmal jährlich an Öl- und Gasfeuerungsanlagen Messungen durchführt und die Abgasverluste der Feuerstätte ermittelt. Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Ihrer Feuerungsanlage und auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung führt der Bezirksschornsteinfegermeister zudem an Ihrer Gasfeuerstätte eine Überprüfung des Abgasweges durch. Die Überprüfung beinhaltet eine Messung des CO (Kohlenmonoxyd)-Gehaltes. Messtermine im Jahr 2007/2008:In den kommenden Monaten werden wir in den folgenden Ortschaften zum messen vorbeikommen:
Selbstverständlich werden alle Eigentümer vier bis sechs Wochen vor dem Messtermin schriftlich benachrichtigt. Eine genaue Terminabsprache kann telefonisch erfolgen. |
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